Das Landeskirchenarchiv hält zahlreiche Quellen für genealogisch Interessierte bereit. Zu nennen sind u.a. Personal- und Pfarrstellenakten des 19.-20. Jahrhunderts, Prozess- und Ausbildungsunterlagen und Nachlässe. Weitaus bekannter sind die Kirchenbücher der ehemaligen Kirchenprovinz Sachsen (KPS), in denen kirchliche Amtshandlungen wie Taufen, Hochzeiten, Bestattungen und Konfirmationen registriert wurden. Die Überlieferung beginnt vereinzelt um 1540. Flächendeckend wurde das Kirchenbuchwesen jedoch erst nach dem Dreißigjährigen Krieg eingeführt.
Im Archiv liegen die mikroverfilmten Kopien der Kirchenbücher. Die Originale wurden nach der Verfilmung an die Pfarrämter zurückgegeben und dürfen aus konservatorischen Gründen nicht mehr zur Benutzung vorgelegt werden. Ob sich die von Ihnen gesuchten Orte und Jahrgänge in unserem Archiv befinden, können Sie hier überprüfen. Ab 1875 empfielt sich eine Anfrage bei den jeweiligen Stadtarchiven bzw. Standesämtern.
Gemäß kirchlichem Archivgesetz darf jede Person mit einem berechtigten Interesse nach Terminvergabe und Ausfüllen eines Benutzerantrags Findmittel, Archivalien und Bücher während der Öffnungszeiten im Lesesaal einsehen. Aus Platzgründen ist eine Voranmeldung erforderlich. Die Kosten für eine private und gewerbliche Nutzung sowie für Reproduktionen können Sie der Gebührentafel entnehmen. Handelt es sich um noch unverzeichnete oder schwer beschädigte Archivalien, ist die Nutzung ggf. nur begrenzt möglich. Zudem gelten rechtliche Beschränkungen für Unterlagen, die noch unter die Schutzfristen fallen.
Die Kirchenkreise Bad Liebenwerda, Egeln, Eisleben, Elbe-Fläming, Halberstadt, Haldensleben-Wolmirstedt, Magdeburg, Salzwedel, Stendal und Torgau-Delitzsch sind bereits vollständig oder teilweise im Kirchenbuchportal Archion verfügbar. Langfristig ist ein komplettes Onlineangebot aller Kirchenkreise geplant. Als nächstes folgen:
1. Merseburg (ohne Termin)
2. Sömmerda (ohne Termin)
3. Naumburg-Zeitz (ohne Termin)
4. Halle-Saalkreis (ohne Termin)
Die Reihenfolge der hier nicht genannten Kirchenkreise steht noch nicht fest.